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Ablauf und Kosten

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Erstkontakt: 

Möchten Sie ein Erstgespräch vereinbaren, dann kontaktieren Sie mich bitte telefonisch oder über das Kontaktformular. In diesem ersten Kontakt können Sie mir bereits kurz Ihr Anliegen schildern. Bei diesem Kontakt vereinbaren wir dann ein persönliches Erstgespräch in meiner Praxis.

Meine Praxis ist vom Bahnhof Oftering 1  km entfernt.
 

Im Erstgespräch lernen wir uns persönlich kennen und klären 

  • was ist ihr Anliegen 

  • welches Thema bzw. welche Themen Sie besprechen möchten 

  • was Sie verändern möchten und welches Ihre Ziele sind (= Ihr therapeutischer Auftrag an mich)

  • wie ich Sie dabei unterstützen kann 

  • wie das Setting dafür aussehen kann. 

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Beim Erstgespräch geht es auch um die Abklärung, ob die Klientin/der Klient sich wohl fühlt.

Die Beziehung zwischen Therapeut und Klient/in spielt dabei eine wesentliche Rolle.

Eine vertrauensvolle Atmosphäre ist eine Voraussetzung, damit der gemeinsame Weg

als gut und sinnvoll erlebt werden kann. Danach können Sie sich entscheiden, ob Sie bei mir eine Therapie beginnen möchten. 

 

Setting:

In der Regel finden Einzelsitzungen, einmal pro Woche statt. Eine Einzelsitzung dauert 50 Minuten. 

Die Häufigkeit der Sitzungen kann im Laufe einer Therapie verändert werden. Gegen Ende der          Psychotherapie ist eine Verringerung der Frequenz üblich. 

Wie lange eine Psychotherapie dauert, ist abhängig von der jeweiligen Problemstellung und vom Therapieziel.


Kosten:
Eine Einheit dauert 50 Minuten.

Das Honorar dafür beträgt 100,-€.

Auf Nachfrage kann ich begrenzt Plätze mit sozialer Staffelung anbieten.

Auch für das Erstgespräch wird das oben genannte Honorar berechnet.
 

Teilrefundierung:
Um einen Zuschuss von der Krankenkasse zu erhalten, ist ein Arztbesuch nach dem Erstgespräch und eine Diagnosestellung durch den Psychotherapeuten nötig. 

Der Krankenkassenzuschuss:

ÖGK beträgt derzeit € 28,00. 

Die SVS refundiert € 40,- /für ehemals SVB-Versicherte (Bauern) € 50,-

die KFG ersetzt 90 % von € 70,-

Stand Jänner 2022

 

Absageregelung: 

Alle vereinbarten Gesprächstermine, auch Erstgespräche, sind verbindlich.

Für nicht eingehaltene und nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagte Termine ist das gesamte Honorar zu entrichten. Eine rechtzeitige Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder per Email ist ausreichend.

Verschwiegenheit:

Aufgrund des Psychotherapiegesetzes von 1991 (§15 PthG) unterliege ich einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Diese gewährleistet, dass aus den Gesprächen meinerseits keine Informationen an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Bzgl. Kindern und Jugendlichen gibt es hier bestimmte (vom Alter abhängige) Abweichungen.

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